Steuerberaterwechsel

Ein gutes Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant ist die Voraussetzung für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sollten Sie sich von Ihrem aktuellen Steuerberater unzureichend beraten fühlen, ist ein Steuerberaterwechsel problemlos möglich. Gerne stehen wir Ihnen für diesen bedeutungsvollen Schritt zur Seite.

Wie verläuft ein Steuerberaterwechsel?

1. Erstgespräch

Bei einem Erstgespräch mit unseren Partnern können Sie uns Ihr Unternehmen vorstellen und Ihre Vorstellungen sowie Ihre Erwartungen der Zusammenarbeit formulieren. Wir präsentieren Ihnen zu diesem Zweck unser Team und unsere Herangehensweise.

 

2. Kündigung des Steuerberaters

Der nächste Schritt besteht darin, den laufenden Steuerberatervertrag zu kündigen. Hierfür sind die Kündigungsfristen strengstens einzuhalten. In Deutschland liegt für einen Steuerberater keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist vor, jedoch ist es möglich, dass in einzelnen Steuerberaterverträgen eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. In Frankreich beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres. Am einfachsten ist ein Übergang am Ende des Geschäftsjahres, aber auch unterjährige Übernahmen sind möglich. Gründe für die Kündigung müssen nicht angegeben werden.

 

3. Abschluss neuer Steuerberatervertrags

In unserem Steuerberatervertrag, auf Französisch „lettre de mission“, sind der Beratungsbedarf, die zukünftige Zusammenarbeit und die Verteilung der Aufgaben definiert.

 

4. Datenübertrag

Für den Steuerberater- und Datenübertrag kann die Datenübermittlung per Datev-Rechenzentrum erfolgen. Anderenfalls können die Buchhaltungsdateien per CSV-Datei ermittelt werden. In Frankreich wird die elektronische Buchhaltungsdatei – „fichiers des écritures comptables (FEC)“ benötigt.

 

5. Vollmacht

Im nächsten Schritt wird die Vollmacht für die Vertretung der Steuerangelegenheiten in Deutschland erhoben und die sog. „procuration“ unterzeichnet. Außerdem richten wir den Zugang zur französischen Website des Wirtschafts- und Finanzministeriums www.impôt.gouv.fr ein. Dieser Zugang enthält alle offiziellen Online-Dienste der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen – la Direction générale des finances publiques (DGFiP).

 

6. Einrichtung der Zugänge für die digitale Buchhaltung

Wir richten die Zugänge zu der Buchhaltungssoftware ein. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob wir die Buchhaltung auf Ihrer Buchhaltungssoftware oder auf unserer Kanzleisoftware führen. Näheres dazu finden Sie in der Rubrik „unsere Softwarelösungen“. Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine Software-Schulung für Ihre Mitarbeiter an.

 

7. Beginn der Zusammenarbeit

Um zu Beginn der Zusammenarbeit Feinabstimmungen zu den jeweiligen Aufgaben vornehmen zu können, richten wir in den ersten Wochen regelmäßige „jours fixes“ ein.

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

 

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?
Sprechen Sie uns an.

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