VAT in the Digital Age : Frankreich – Inkrafttreten der elektronischen Rechnung auf 2026 verschoben

Das französische Pressebüro des Wirtschafts- und Finanzministeriums gab im Juli 2023 bekannt, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu verschieben. Die Verordnung Nr. 2021-1190 vom 15. September 2021 setzte zunächst eine staffelweise Umstellung auf eine elektronische Rechnungsstellung für französische Unternehmen ab dem 1. Juli 2024 an. Jérôme Fournel, Direktor des französischen Finanzamts, kündigte auf dem Steuerberaterkongress (congrès des expert-comptables) Ende September 2023 ein Inkrafttreten der elektronischen Rechnung für das Jahr 2026 an. 

Was ist die elektronische Rechnung?

Mit der Verallgemeinerung der elektronischen Rechnungsstellung, auch E-Invoicing genannt, sind Rechnungen zwischen zwei steuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich mittels einer elektronischen Plattform oder über das öffentliche Abrechnungsportal Chorus Pro zu übermitteln. Betroffen sind ausschließlich die Inlandsgeschäft innerhalb Frankreichs.

Ab dem 1. Juli 2024 sah die elektronische Rechnungsstellung einen elektronischen Rechnungsempfang für alle steuerlichen Unternehmen und einen elektronischen Rechnungsversand für große Unternehmen vor. Im Jahr 2025 sollte die elektronische Rechnungsstellung in der Rechnungsversendung auch für mittelständische Unternehmen und ab 2026 für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen in Kraft treten.

Ziel dieser elektronischen Rechnungsstellung zwischen französischen Unternehmen ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Dematerialisierung und verringerten Verwaltungsaufwand sowie eine verbesserte Echtzeit-Kenntnis der Geschäftstätigkeiten.

Hintergrund dieser Regelungen ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene ViDa-Initiative (VAT in the Digital Age) Ende des Jahres 2022. Diese sieht eine Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems bis 2028 vor.

Wie sieht der neue Zeitplan für Frankreich aus?

Der genaue Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wird im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 bekanntgegeben. Der vorläufige Zeitplan sieht eine Fertigstellung des öffentlichen Portals bis Ende 2024 vor. Für das Jahr 2025 sind Qualifikationen und Tests geplant, sowie die Eröffnung der Pilotphase für das öffentliche Rechnungsportal. Im Jahr 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung in Form der Empfangs- und Sendepflicht eingeführt. Ab 2027 wird eine Verstärkung der Regelung angestrebt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere deutsch-französische Steuerberater und Expert-comptable an den Standorten Paris und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir gerne frankreichweit und deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz. Ihre deutsch-französische Steuerberatungsgesellschaft FRADECO.

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